10.03.2023
Der Annahmeverzug des Arbeitgebers tritt ein, wenn dieser die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht annimmt, obwohl dieser bereit und in der Lage ist, die Arbeit zu leisten. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemäß § 615 BGB. Allerdings kann die Durchsetzung des Anspruchs taktisch herausfordernd sein. Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Anspruch auf Entgelt bei Annahmeverzug des Arbeitgebers und gibt Hinweise zur taktischen Vorgehensweise.
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