02.02.2023
Außerdienstliches Verhalten des Arbeitnehmers – Privatvergnügen oder Grenzen durch das Arbeitsrecht?
(Stuttgart) Verschiedene Presseberichte diskutieren derzeit, wie sich Beschäftigte in ihrer Freizeit zu verhalten haben: Dürfen Unternehmen dem Arbeitnehmer dabei Vorgaben machen, wie er sich zu verhalten hat? Oder sind Freizeitaktivitäten allein Sache des Einzelnen? Im Grundsatz sind Freizeitaktivitäten Sache des Arbeitnehmers, Ausnahmen gelten aber dann, wenn die Handlungen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben können.
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