(Nürnberg) Minderjährige Kinder sind häufig die Leidtragenden einer zerbrochenen Ehe. Können sich die Eltern nach der Scheidung nicht über den Aufenthaltsort der Kinder einigen, müssen letztlich die Gerichte eine Entscheidung hierüber treffen.
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(Nürnberg) Alljährlich stehen insbesondere ältere Mitbürger vor der Frage, ob sie Haus- und Grundeigentum vorzeitig bereits zu Lebzeiten auf ihre Nachkommen übertragen sollen oder nicht.
In einer vorab als Pressemitteilung veröffentlichten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Bremen kürzlich zur Frage der Sittenwidrigkeit der Höhe des Stundenlohns einer geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerin Stellung genommen (Urteil des Landesarbeitsgericht Bremen vom 17.06.2008, Az.: 1 Sa 29/08).
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Das Oberlandesgericht München (OLG München vom 22. 2. 2008 - 10 U 4455/07) musste sich mit der ungeklärten Haftungsfrage in folgendem Fall befassen:
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Das Hessische Sozialgericht hat entschieden, dass ein Inhaber einer Einpersonen-Limited, der als Bauleiter im Rahmen von Werkverträgen der Limited mit einer anderen Firma tätig wird, nicht sozialversicherungspflichtig ist.
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(Nürnberg) Seit dem 01. Januar 2008 gilt nun das neue Unterhaltsrecht, welches neben der Förderung des Kindeswohls durch eine Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht insbesondere auch die bisher geltende „Lebensstandard-Garantie“ für den Geschiedenen abgeschafft hat und diesem erheblich mehr Eigenverantwortung nach der Ehe abverlangt.
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Die Urteile wurden von Rechtsanwalt Michael Henn zusammengestellt.
Michael Henn ist Schriftleiter der mittelstandsdepesche und Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.
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Voraussetzung für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf ein Arbeitsverhältnis ist, daß ein in auf dem Gebiet der Bundesrepublik liegender Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
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In Kündigungsschutzverfahren ist es immer wieder von Bedeutung, ob es sich um einen „Leitenden Angestellten“ im Sinne des Arbeitsrechts handelt.
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Jeder soll die Chance haben, sein Recht auch notfalls vor Gericht einzuklagen.
Wer sich das nicht leisten kann, dem springt der Staat bei - mit einer Prozesskostenhilfe.
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