24.02.2009
(Stuttgart) Nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts sind Arbeitsunfähigkeiten, die infolge von Erkrankungen auftreten, die auf eine Hormonbehandlung zur Beseitigung einer Unfruchtbarkeit zurückzuführen sind, nicht verschuldet im Sinne der Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Mithin schulde der Arbeitgeber für diese Arbeitsunfähigkeitzeiten der Arbeitnehmerin Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
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