03.06.2009
Der Bundesgerichtshof hat am 28. Mai 2009 entschieden, dass dem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Fluggastrechteverordnung) zusteht, wenn er wegen Verspätung des Zubringerflugs einen Anschlussflug verpasst. Auch eine Minderung des Flugpreises scheidet in einem solchen Fall aus.
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