Voraussetzung für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes auf ein Arbeitsverhältnis ist, daß ein in auf dem Gebiet der Bundesrepublik liegender Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
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In Kündigungsschutzverfahren ist es immer wieder von Bedeutung, ob es sich um einen „Leitenden Angestellten“ im Sinne des Arbeitsrechts handelt.
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Jeder soll die Chance haben, sein Recht auch notfalls vor Gericht einzuklagen.
Wer sich das nicht leisten kann, dem springt der Staat bei - mit einer Prozesskostenhilfe.
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Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber zu Schadenersatz
verpflichtet, wenn er dem Arbeitnehmer einen auch zur privaten Nutzung überlassenen
Dienst-PKW unberechtigt entzieht.
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Nürnberg) Im Zuge der Reform der Erbschaftsteuer, die im Laufe des Jahres in Kraft treten soll, muss angesichts der Auflagen aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteils von Januar 2007 auch die Bewertung von Grundstücken beim Erbfall neu geregelt werden. Mit der Vorlage eines Diskussionsentwurfs zur entsprechenden Änderung des Bewertungsgesetzes konkretisiert der Gesetzgeber nunmehr seine Vorstellungen.
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Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben Leitlinien für eine europäische Verordnung zur besseren Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in Europa beschlossen. Noch bis Ende 2008 sollen die Arbeiten an dieser Verordnung abgeschlossen werden.
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Mit Urteil vom 14. Juni 2006 hat das Landgericht Mannheim drei Angeklagte wegen strafbarer Werbung (§ 16 Abs. 1 UWG) zu Freiheitsstrafen verurteilt und den Verfall von Wertersatz gegen sie und zwei nebenbeteiligte Gesellschaften angeordnet. Bei zwei anderen nebenbeteiligten Gesellschaften hat es von Verfallsanordnungen abgesehen.
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(Nürnberg) Jahr für Jahr werden rd. 200 Milliarden Euro vererbt. Immer häufiger kommt es dabei nach dem Tode des Erblassers zu Streit, der nicht selten erst bei Gericht endet. Ursache dafür, so der Brühler Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e. V. (DANSEF), seien häufig falsch verwendete Begriffsbestimmungen, insbesondere in privatschriftlich errichteten Testamenten.
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