19.05.2022
(Kiel) Auf jeweilige Berufung der Volkswagen AG hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe in sechs Fällen Urteile von Landgerichten aufgehoben und Schadensersatzklagen abgewiesen, die Eigentümer von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor „EA 288“ gegen VW erhoben hatten.
Bei diesem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des Motors „EA 189“, der im Jahr 2015 aufgrund einer den Prüfstand erkennenden rechtswidrigen „Schummel-Software“, die eine hinreichende Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand zuließ, den sogenannten Dieselskandal ausgelöst hatte.
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