30.08.2023
(Kiel) Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat soeben entschieden, dass angesichts der heute verbreiteten Verwendung der Bezeichnung „Institut“ im privatwirtschaftlichen Bereich dessen Verwendung für sich betrachtet den angesprochenen Verkehr nicht mehr zu der Vorstellung führt, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal, nicht aber um einen privaten Gewerbebetrieb oder um eine private Vereinigung.
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