Wird eine gebrauchte Sache nach einem Schadensfall durch eine neue Sache ersetzt, oder durch den Einbau von Neuteilen repariert, kann hierdurch eine Werterhöhung eintreten. Diese Werterhöhung muss sich ein Geschädigter gegebenenfalls anrechnen lassen, da sein Schaden zwar ausgeglichen, er durch das Schadensereignis aber nicht bereichert werden soll. mehr...