29.09.2009
Grundsätzlich gelten für die Eintragung einer 3D-Marke die gleichen Kriterien wie für die Eintragung von Wort- oder Bildmarken, wobei berücksichtigt werden muss, dass der Verbraucher der Form einer Warenverpackung in der Regel keinen Herkunftshinweis entnimmt, so dass sich ein Produkt erheblich von der Gestaltungsvielfalt handelsüblicher Produkte abheben und unterscheiden muss.
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