05.12.2022
Bundesarbeitsgericht veröffentlicht Begründung der Zeiterfassungsentscheidung
(Stuttgart) Arbeitgeber sind verpflichtet, Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer tatsächlich zu erfassen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht bereits in einer viel beachteten Entscheidung Mitte September dieses Jahres verkündet. Nunmehr liegt die gerichtliche Begründung vor, die die Handlungspflichten für Unternehmen konkretisiert. Danach genügt die bloße Bereitstellung eines Zeiterfassungssystems nicht. Wie die Erfassung zu erfolgen hat, können Unternehmen entscheiden.
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