Unendliche Geschichte Regelsatzermittlung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:



1. Unendliche Geschichte Regelsatzermittlung

Der Gesetzentwurf für die neuen Regelsätze liegt immer noch nicht vor, obwohl alle Daten seit Monaten im Sozialministerium vorhanden sind. Diese Verzögerung ist leider kein Anzeichen dafür, dass die SPD Zeit braucht, um endlich notwendige Verbesserungen durchzusetzen. Vermutlich liegt sie eher daran, dass die CDU noch weitere Kürzungen erreichen will. Solange kein Gesetzentwurf vorliegt, ist das Zeitfenster offen, um auf die Koalitionspartner Druck auszuüben. Wer also mal Bundestagsabgeordneten schreiben möchte: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt.

Argumente für eine Erhöhung statt für eine Kürzung liefert am plastischsten der Ernährungsanteil. Denn dieser Anteil an der Berechnung reicht nicht für gesunde Ernährung, was hier schon oft Thema war. Das ist auch ein Verstoß gegen das Menschenrecht auf Ernährung, worauf Jan Dreier von FIAN letztens in der Frankfurter Rundschau hinwies: https://t1p.de/ua3di

Das betreffende völkerrechtliche Gutachten, das 2023 im Auftrag der Linksfraktion erstellt wurde, findet sich hier: https://t1p.de/c94yp

Weil die Bundesregierung nichts Wesentliches an der Berechnungsmethodik ändern will, ist zu befürchten, dass die neuen Regelsätze weiterwieder völkerrechtswidrig sind.
Die Linke trägt diese Perspektive auch in den Bundestag und fordert im Antrag „Völkerrechtliche Verpflichtungen einhalten – Menschenrecht auf angemessene Nahrung bei der Berechnung des Existenzminimums gewährleisten“, dass die Kosten von gesunder Ernährung wissenschaftlich ermittelt und anschließend im Regelsatz berücksichtigt werden (BT-Drs. 21/8660, https://t1p.de/o19rs).

Weiterhin fordert die Linksfraktion in dem Antrag, dass auch die übrigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Über den Antrag wurde noch nicht debattiert.
(Aus Newsletter Parlamentarisches zu Grundsicherung und Armut - Oktober 2026, Die Linke).

Anmerkung:
Die Grundlage für die Berechnung der Regelleistungen liegt seit Monaten vor, wird aber vom BMAS geheim gehalten. Wären die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) bekannt, könnte bereits jetzt fundierte Kritik an den Plänen für eine weitere Nullrunde entwickelt werden.

Dass die Bundesregierung eine weitere Nullrunde plant, ist offensichtlich. Die Regelleistungen unmittelbar kürzen darf sie nicht. Allenfalls könnte sie einzelne Leistungen künftig als Sachleistungen erbringen. Eine faktische Leistungskürzung ist allerdings bereits durch die geplante Streichung des monatlichen Sofortzuschlags von 25 EUR für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren vorgesehen.

Eine neue Dynamik könnte allerdings entstehen, wenn sich die Menschen in Deutschland an den europaweiten Sozialprotesten beteiligen würden. Dass die Bundesregierung solche Proteste fürchtet, wird durch ihre Warnungen vor einer angeblichen Unterwanderung durch linke Kräfte mehr als deutlich. Die Impulse für grundlegende gesellschaftliche Veränderungen kommen jedenfalls nicht von den Gewerkschaften, die sich bislang im Wesentlichen kaum für die Belange armer Menschen interessieren.
Wenn es auch in Deutschland zu einer breiten gesellschaftlichen Mobilisierung und aktiven Beteiligung an diesen Protesten käme, könnte die schwarz-rote Bundesregierung bei der einen oder anderen geplanten Sozialkürzung gebremst werden.

2. Wohnkostenlücke 2025

Nun liegt das Ergebnis der Anfrage der Linken zur Wohnkostenlücke für das Jahr 2025 vor. Diese hat sich gegenüber den Vorjahren deutlich vergrößert.

Der Anteil der betroffenen Haushalte ist gestiegen. Zudem hat sich bei den betroffenen Haushalten die Wohnkostenlücke vergrößert. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften machte die Wohnkostenlücke im Jahr 2025 insgesamt 3,1 % der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) aus (BT-Drs. 21/8477).

Im Jahr 2024 lag dieser Wert noch bei 2,4 %. Die längerfristige Entwicklung zeigt allerdings, dass die Wohnkostenlücke bereits in früheren Jahren ähnlich hoch war und zwischenzeitlich zurückgegangen ist: 2023 lag sie bei 2,2 %, 2021 bei 2,7 % und 2020 bei 2,9 %.

Die Betroffenen müssen diese Wohnkostenlücke aus ihrem Regelbedarf selbst ausgleichen.

Die Antwort der Bundesregierung zur Wohnkostenlücke (BT-Drs. 21/8477) gibt es hier:
https://t1p.de/y0ta1

Der bundesweit durchschnittliche Betrag der nicht übernommenen Kosten der Unterkunft beträgt bei den betroffenen Bedarfsgemeinschaften 129 Euro monatlich. Im Jahr 2024 waren es noch 116 Euro.
Zu den Spitzenreitern bei der Differenz zwischen den tatsächlichen und den anerkannten Kosten der Unterkunft pro betroffener Bedarfsgemeinschaft gehören:

· JC Fürstenfeldbruck: 267,94 Euro
· JC Treptow-Köpenick: 247,36 Euro
· JC München: 241,55 Euro
· JC Ebersberg: 240,60 Euro

Auch beim Jobcenter Wuppertal beträgt die durchschnittliche Wohnkostenlücke mittlerweile 107,21 Euro monatlich.

Dazu ein Übersichtsartikel bei Table.Media: https://t1p.de/6of11
Eine Kurzauswertung der Linken gibt es hier: https://t1p.de/redaq

3. GGUA-Arbeitshilfe: Aktueller Stand für Geflüchtete aus der Ukraine

Der vorübergehende Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine ist durch einen neuen EU-Beschluss bis März 2028 verlängert worden. Zugleich sind die Regelungen für neu einreisende Personen erheblich verschärft worden, weil Menschen nachweisen müssen, dass sie eventuell bestehenden „militärischen Pflichten“ in der Ukraine
nachgekommen sind. Ansonsten sollen sie vom Schutzstatus ausgeschlossen sein.

Dass dieser (de facto alters- und geschlechtsspezifische) Ausschluss nicht rechtskonform sein dürfte, hat ganz aktuell Salomon Gehring nachvollziehbar dargelegt.

Abschiebungen in die Ukraine (ein Kriegsgebiet mit hunderttausenden Toten!) dürften bis auf weiteres aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht denkbar sein.
Wenn der Schutzstatus abgelehnt werden sollte, muss daher zumindest eine Duldung erteilt werden. In der Folge werden aber zwei Klassen von ukrainischen Flüchtlingen in Deutschland leben: Frauen, Kinder und vor 5. August 2026
eingereiste Männer mit Aufenthaltserlaubnis und den weitgehenden sozialen Rechten, die damit verbunden sind.
Und neu eingereiste Männer mit Duldung, niedrigeren Sozialleistungen, ohne allgemeinen Arbeitsmarktzugang und ohne Zugang zum Integrationskurs.

Weitere Infos: https://t1p.de/q9way

4. WSI Studie: LOHNT SICH ARBEIT IN DEUTSCHLAND AUCH 2026 NOCH?

Im Rahmen der hitzig geführten Debatte um das Bürgergeld wurde regelmäßig der Vorwurf erhoben, dass es sich bei Bürgergeldbezug nicht mehr lohne, arbeiten zu gehen. In diesem Zusammenhang erschien im August 2025 eine WSI-Studie (Seils 2025), die zeigte, dass selbst Arbeit zum Mindestlohn in jedem Fall mit einem Einkommenszuwachs verbunden ist. Obwohl dieses Ergebnis keineswegs neu war, traf es in Teilen der Bevölkerung auf scharfe Ablehnung: Die Reaktionen auf die Pressemitteilung reichten von Zweifeln an den Daten der Bundesagentur für Arbeit zu den Mieten bis hin zu Vorwürfen, Leistungen „vergessen“ zu haben. In der Politik dominierten Stimmen, die eine grundlegende Reform des Bürgergeldes verlangten und Einsparungen in Milliardenhöhe versprachen. Schließlich wurde das kurzlebige Bürgergeld Anfang Juli 2026 durch das neu geschaffene Grundsicherungsgeld ersetzt.
Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden auf der Grundlage des WSI-Steuer/
Transfermodells untersucht werden, welchen Einfluss die Grundsicherungsreform auf den Lohnabstand hat. Danach werden die Kritikpunkte an derartigen Berechnungen unter die Lupe genommen. Doch zunächst werden einige Anmerkungen zu den jüngsten Reformen und den entsprechen-den Modellanpassungen genannt.

Zur WSI Studie: https://t1p.de/kulfc

Bemerkung: Die Studie zeigt sehr eindringlich und deutlich, dass die von der Union über den Springer-Konzern bis hin zu NIUS verbreiteten Behauptungen, wonach sich Arbeit nicht mehr lohne und Bürgergeldbeziehende sogar über ein höheres Einkommen verfügten als Erwerbstätige, schlichtweg falsch waren. Vielmehr handelte es sich um populistische Kampagnen, die darauf abzielten, Stimmung gegen die Ampelregierung und Leistungsbeziehende zu machen und zugleich den politischen Boden für die derzeitigen Sozialkürzungen zu bereiten.

5. Neue Weisung der BA: Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung in den gemeinsamen Einrichtungen

Aus der Einleitung: Mit dem 13. SGB II-Änderungsgesetz soll die Vermittlung gestärkt und so eine Steigerung frühzeitiger und nachhaltiger Integrationen erreicht werden. Für den Bereich Markt und Integration wird diese Ausrichtung neben der bereits erfolgten Aktualisierung des 4-Phasen-Modells und der Fachlichen Weisungen zu den §§ 15 und 15a SGB II insbesondere mit einem Rahmenkonzept zur Stärkung der Vermittlung im SGB II umgesetzt.

Ziele des Rahmenkonzeptes ist die Stärkung der Vermittlung im SGB II („Nah am Kunden SGB II“ – nachfolgend „Rahmenkonzept“) sind eine Verbesserung der Qualität der Integrationsprozesse und eine Steigerung der Integrationserfolge.

Dieses Rahmenkonzept „Nah am Kunden SGB II“ ist hier zu finden: https://t1p.de/00is5, dazu gibt es auch noch eine Anlage, die gibt es hier: https://t1p.de/p44ci

Bemerkung: Bevor die BA über ein Konzept „Nah am Kunden“ nachdenkt, sollte sie zunächst einmal dafür Sorge tragen, dass ihre Kundinnen und Kunden die ihnen zustehenden existenzsichernden Leistungen zeitnah und gesetzeskonform erhalten und nicht durch systematische Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung in die Obdachlosigkeit getrieben werden.
Sie sollte ferner sicherstellen, dass sie auch außerhalb von jobcenter.digital für die Leistungsberechtigten erreichbar und bei deren alltäglichen Problemen ansprechbar ist. Dazu gehören beispielsweise die Übernahme von Miet- und Energieschulden, die Finanzierung qualifizierter Übersetzungen von Qualifikationsnachweisen aus den Herkunftsländern, die Kostenübernahme für notwendige Brillen und Laptops für Schülerinnen und Schüler sowie die unbürokratische und zeitnahe Finanzierung einer Kfz-Reparatur, wenn das Fahrzeug für den Weg zur Arbeitsstelle benötigt wird.
Das wäre tatsächlich „nah am Kunden“ – statt des wohlfeilen Geschwafels in der Weisung.

6. Zum Sozialportal: Bitte eintragen und bestehende Einträge auf Aktualität prüfen!

Das Sozialportal von Tacheles e. V. wächst kontinuierlich. Mittlerweile umfasst es über 22.000 Einträge von Beratungsstellen und Rechtsanwält*innen.

Ich möchte alle bereits Eingetragenen bitten, ihre Einträge auf Aktualität zu überprüfen und gegebenenfalls notwendige Änderungen selbst vorzunehmen oder uns diese mitzuteilen.

Das Sozialportal ist noch neu und lebt vom Mitmachen!

Wir laden alle Beratungsstellen, Rechtsanwält*innen, Selbsthilfeinitiativen und sonstigen Institutionen, die sich für die Rechtsmobilisierung und Unterstützung ratsuchender Menschen einsetzen, herzlich ein, sich in das Sozialportal einzutragen. Gemeinsam können wir das Sozialportal zu DER bundesweiten, trägerübergreifenden Adressdatenbank für Beratung und Hilfe entwickeln.

Hier geht es zum Sozialportal:
https://sozialportal.net/ oder https://t1p.de/rthv4

Zugleich möchte ich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters ausdrücklich dazu aufrufen, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation, Initiative oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!

Informationen zur Eintragung:
https://t1p.de/65tlf

Das Sozialportal bekannt machen und unterstützen!
Das Sozialportal kann auch durch die Einbindung von Bannern auf anderen Webseiten beworben werden. Entsprechende Banner stehen hier zum Download bereit:
https://t1p.de/qyqda

Bitte helft mit, das Sozialportal weiter bekannt zu machen, bestehende Einträge aktuell zu halten und das Beratungsangebot bundesweit sichtbar zu machen!

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
 

7. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
09./10. Nov. 2026
18./19. Nov. 2026
14./15. Dez. 2026
26./27. Jan. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
11./12. Jan. 2027
08./09. Feb. 2027
01./02. März 2027
20./21. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

9. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
12. - 16. April 2027
13. - 17. Sept. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

In diese zweitätigen Fortbildung wird grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt, wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Es wird weiterhin ein Prüftool zur Verfügung gestellt.

Termine:
16./17. Dez. 2026
16./17. Feb. 2027
05./06. April 2027
07./08. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
08. Dez. 2026
18. Jan. 2027
18. Feb. 2027
30. März 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

12. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB X
- Aus der und für die Praxis

Soziale Rechte geraten zunehmend unter Druck. Ob Sanktionen, Arbeitspflicht oder vollständiger Wegfall von Leistungsansprüchen: Die Soziale Arbeit muss sich schützend vor Betroffene stellen. Um die Existenzsicherung im Bereich des SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngelds zu garantieren, ist die Kenntnis des Verfahrensrechts unverzichtbar. Das SGB X bildet hier das Fundament.

Dieses zweitägige Praxis-Seminar befähigt Sie, auf der „Klaviatur der Sozialgesetzbücher“ zu spielen und Rechtsansprüche in der Beratung konsequent durchzusetzen.
Termine:
01./02. Feb. 2027
08./09. März 2027
19./20. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/cfho9

13. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II//Grundsicherungsgeld.

Termine:
19. Jan. 2027
12. März 2027
26. April 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

14. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
17. Nov. 2026
07. Dez. 2026
15. Feb. 2027
15. März 2027
18. Mai 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

15. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
04. Dez. 2026
24. Feb. 2027
19. April 2027
14. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

16. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
25. Jan. 2027
02. April 2027
15. Juni 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

17. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
16. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Grundsicherungsgeld.

Termin:
05. Feb. 2027
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen. Neben den Existenzsicherungsleistungen (Kap. 3 u. 4) werden auch die Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen (Kap. 5-7) angesprochen.

Termine:
07./08. Dez. 2026 ???? https://t1p.de/v6bvl

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
30. Nov. 2026 ????https://t1p.de/7iewc

21. Fachseminar: Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe? – Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Online-Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen aktuelle Änderungen und die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
02. Nov. 2026 ????https://t1p.de/12qtg

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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