Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:




1. Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]

Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.

Siehe dazu LTO: Wie eine Geset­zes­än­de­rung tau­senden Strom­kunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea

Kommentar:

Diese Regelung ist sozialpolitisch und rechtsstaatlich ein Desaster. Menschen, denen der Strom oder das Gas gesperrt wurde, wird damit faktisch der Zugang zum Recht abgeschnitten. Wer seine Energierechnung nicht bezahlen kann, kann in der Regel auch keinen Anwalt finanzieren. Durch die Zuständigkeitsverlegung an die Landgerichte ist ein Rechtsbeistand jedoch zwingend vorgeschrieben. Damit wird der Rechtsschutz für Betroffene praktisch unerreichbar. Das gilt umso mehr, wenn erst mühsam ein Anwalt gefunden werden muss, der überhaupt auf Beratungshilfe oder PKH-Basis arbeitet.

Hinzu kommen zusätzliche Fahrtkosten und organisatorische Hürden durch oft weit entfernte Landgerichte. Die Neuregelung trifft somit ausgerechnet Menschen, die sich ohnehin in existenziellen Notlagen befinden. Genauso absurd ist: Selbst die Energieversorger können sich vor den Landgerichten nicht mehr selbst vertreten. Die Verfahren werden für alle Beteiligten komplizierter, teurer und schwerfälliger – ohne jeden erkennbaren Vorteil oder Bürgernähe.

Tatsächlich handelt es sich um einen massiven Abbau des effektiven Rechtsschutzes zulasten einkommensarmer Haushalte. Wer ernsthaft meint, Menschen ohne Strom oder Gas könnten problemlos anwaltliche Hilfe organisieren und finanzieren, hat jeden Bezug zur sozialen Realität verloren.
Solche Verfahren gehören unverzüglich zurück an die Amtsgerichte. Laut dem Monitoringbericht 2025 der Bundesnetzagentur vom 26. November 2025 wurde im Jahr 2024 in mindestens 239.269 Haushalten die Stromversorgung tatsächlich unterbrochen. Das entspricht einer Steigerung von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zudem wurden bundesweit 34.393 Gassperren durchgeführt.

Alle Parteien müssen sich dafür einsetzen, dass diese Regelung rückgängig gemacht wird und die Zuständigkeit wieder an die Amtsgerichte fällt!

2. LSG Mecklenburg-Vorpommern zum SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudierenden

Während das LSG Baden-Württemberg bei Teilzeitstudierenden im Rahmen einer Eilentscheidung aufgrund abstrakter BAföG-Förderungsfähigkeit einen SGB II-Anspruch verneint, bejaht das LSG Mecklenburg-Vorpommern diesen Anspruch, da dort eine abstrakte Förderungsfähigkeit nicht angenommen wird. Das Urteil des LSG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – ist beim BSG anhängig. Siehe dazu meinen Newsletter 15/2026 vom 19.04.2026, Download: t1p.de/dbr0j

Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern sieht mit Urteil vom 21.07.2022 – L 14 AS 189/21 – einen SGB II-Anspruch bei Teilzeitstudium als gegeben an; die Revision zum BSG wurde zugelassen. Download: t1p.de/h4kxt

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten
3. Ausgleich für steigende Preise beim Bürgergeld weiter unklar

Nach Ansicht der Bundesregierung droht bei den Regelleistungen lediglich ein unwesentlicher Kaufkraftverlust. Zur Begründung verweist sie auf die „regelbedarfsrelevante Preisentwicklung“, also die Preissteigerungen bei den Gütern und Dienstleistungen, die für Leistungsberechtigte tatsächlich relevant seien. Dieser Wert habe im März 2026 lediglich bei 0,9 Prozent gelegen. Da der derzeitige Regelsatz noch oberhalb der rechnerischen Prognosewerte liege, könnten moderate Preissteigerungen zunächst aufgefangen werden.

Bei deutlich steigenden Kosten könne dies jedoch nicht mehr ausreichen. So zumindest die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Cansin Köktürk, sozialpolitische Sprecherin der Linken.

Dafür hat das BMAS eigens einen regelbedarfsrelevanten Preisindex auf seiner Webseite veröffentlicht: https://t1p.de/2xltv

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage vom 14.04.2026, Download: https://t1p.de/hcc00

Kommentar: Die Regelleistungen sind ohnehin zu niedrig bemessen. Selbstverständlich schlagen die inflationsbedingten Preissteigerungen infolge des Nahostkriegs erheblich auf die Lebenshaltungskosten durch. Es ist schon bemerkenswert, dass ausgerechnet im März 2026 die niedrigste Preissteigerung des Jahres festgestellt worden sein soll – und zugleich die niedrigste seit eineinhalb Jahren. Gleichzeitig steigen die Preise für Lebensmittel, allgemeine Konsumgüter und insbesondere für Kraftstoffe deutlich an.

Alles wird teurer, nur die Regelleistungen bleiben unverändert und sollen dennoch weiterhin verfassungskonform sein. Mit dieser planmäßigen Unterfinanzierung werden arme Menschen weiter verelenden, sozial ausgegrenzt und faktisch zunehmend vom Arbeitsmarkt entfernt.

4. Sprunghafte Steigerung von KI Klagen vor den Sozialgerichten und was getan werden muss

Bei den Sozialgerichten gehen vor allem zum Bürgergeld und zur Arbeitslosenversicherung immer mehr mit Künstlicher Intelligenz generierte Anträge und Klagen ein. Die Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz seien bei den acht NRW-Sozialgerichten im Jahr 2025 sprunghaft um mehr als 55 Prozent auf 7.615 gestiegen, sagte der Präsident des LSG NRW, Jens Blüggel, bei der Jahres-Pressekonferenz in Essen. Im laufenden Jahr gehe dies ungebremst weiter, das zeichne sich schon jetzt ab, und bringe die Richterinnen und Richter an ihre Grenzen.

Hintergrund sei auch die seit Jahren sinkende Anzahl von Sozialrechtsanwält*innen angesichts der vergleichsweise geringen Vergütung in diesem Rechtsgebiet, sagte LSG-Präsident Blüggel. „Die Bürger helfen sich selbst mit KI.“
Infos und Zahlen bei LTO: https://t1p.de/1joe5

Kommentar: Auch wir in unserer Beratung bemerken deutlich vermehrt KI-generierte Klagen. Aus Sicht der Leistungsberechtigten ist das absolut verständlich. Oft finden sie keine Anwält*innen, die sie vertreten, und helfen sich dann selbst, wie Herr Blüggel grundsätzlich zutreffend sagt. Das Problem ist jedoch: KI fantasiert und erzählt mitunter erheblichen Unsinn. KI kann keine belastbare Beratungs- oder Klagestrategie entwickeln. Sie arbeitet letztlich nur mit Wahrscheinlichkeitsberechnungen.

Die Sozialgerichte werden weiter mit KI-Klagen und Anträgen überschüttet werden. Dadurch werden sich die Zeiten bis zu gerichtlichen Entscheidungen deutlich verlängern. Eine Steigerung von 55 Prozent ist eine Katastrophe für effektiven Rechtsschutz. Umso gravierender ist dies, weil das SGB II derzeit erheblich verschärft wird und Menschen durch die Rechtsänderungen teils offen verfassungswidrig in ihrer Existenz bedroht werden.

Jetzt geht es nicht darum, im Kleinklein die Sozialgerichtsordnung weiter zu verschärfen. Vielmehr braucht es umfassend finanzierte, unabhängige außergerichtliche Beratungsstrukturen, an die sich Menschen wenden können. Es reicht eben nicht aus, der Mär hinterherzulaufen, Leistungsbeziehende könnten sich ja von den Behörden beraten lassen – denn genau das geschieht in der Praxis häufig nicht.

Ebenso müssen die Anwaltsgebühren im Sozialrecht deutlich angehoben werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass Sozialleistungsträger die Vergütungsansprüche von Anwält*innen nicht ständig durch formale Einwendungen kürzen. Nur so wird es wieder attraktiv, sich anwaltlich im Sozialrecht zu engagieren.

5. Neue Weisungen der BA: Zu § 7 SGB II, den Anspruchsvoraussetzungen, und zu § 31a Abs. 7 SGB II, den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“

In die Weisung zu § 7 SGB II sind eine Reihe von Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung eingeflossen, die sich nach Ansicht der BA für EU-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige sowie hinsichtlich der Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern ergeben haben.

Die Weisung zu § 7 SGB II gibt es hier, unter § 7 SGB II: https://t1p.de/buca

Die Weisung zu den 100-%-Sanktionen für sogenannte „Totalverweigerer“ gibt es hier:
https://t1p.de/mov70

6. Sozialrecht-Justament vom Mai 2026

In der Mai-Ausgabe von Sozialrecht-Justament findet sich der zweite Teil der Darstellung der Neuregelungen im SGB II aufgrund des 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Schwerpunkt sind die Sanktionen bei Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen im Rahmen der Eingliederung in Arbeit. Der erste Teil erschien in der April-Ausgabe von Sozialrecht-Justament.
Sozialrecht-Justament 5/2026 zum Download: https://t1p.de/6b35v

7. VG Schleswig zu den Voraussetzungen eines erfolgreichen Eilantrages auf Wohngeld

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat sich mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, dem Antragsteller vorläufig Wohngeld zu gewähren, befasst. Am 23.12.2025 hat es unter dem Aktenzeichen 15 B 128/25 beschlossen:

Mehr https://t1p.de/i6qx9

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8. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Grundsicherungsgeld

Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, die geplanten Änderungen im Rahmen des Grundsicherungsgeldes fließen selbstverständlich ein, sowie aktuelle Rechtsprechung.

Termine:
08./09. Juni 2026
20./21. Juli 2026
05./06. Aug. 2026
24./25. Aug. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq

9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis

Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.

Termine:
27./28. Mai 2026
22./23. Juli 2026
10./11. Aug. 2026
07./09. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq

10. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen

Diese Fortbildung biete ich nur noch dreitägig an. In den ersten beiden Tagen wird zunächst grundlegend die Systematik der Bedarfsermittlung sowie der Einkommensanrechnung und -bereinigung im SGB II erarbeitet. Es wird vermittelt,
wie SGB-II-Bescheide mit der nötigen „Wissenschaft und Detektivarbeit“ zu verstehen und zu prüfen sind. Am dritten Tag geht es zum Rechnen, Bescheide prüfen in Kleingruppen. Solange, bis die Teilnehmenden die Berechnung können.

Termine:
13./14./15. Juli 2026
21./22./23. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2

11. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - SGB I (1. Teil)

Mit diesem Seminar lernen Sie, die »Klaviatur der Sozialgesetzbücher« zu spielen. In diesem Seminar werden die relevanten Paragrafen des SGB I einzeln behandelt. Vom jeweiligen Paragrafen werden die Praxisbezüge für die sozialrechtliche Beratung erarbeitet. Dabei wird der konkrete Nutzen jedes einzelnen Paragrafen beleuchtet, seine Anwendung in der Praxis dargestellt und anhand konkreter Fallbeispiele vertieft.

Termine:
16. Juli 2026
18. Aug. 2026
01. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/93hz

12. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld

In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.

Termine:
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu

13. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende

Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.

Termine:
12. Aug. 2026
06. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1

14. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.

Termine:
26. Mai 2026
28. Juli 2026
01. Sept. 2026
23. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n

15. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.

Termine:
27. Juli 2026
24. Sept. 2026
17. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily

16. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung

Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.

Termine:
29. Mai 2026
04. Aug. 2026
30. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu

17. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser

Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.

Termine:
29. Juli 2026
04. Sept. 2026
13. Nov. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5

18. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Eintägiges Online-Seminar zu sozialrechtlichen Problemfeldern im Klinikalltag, inkl. Update zum Bürgergeldgesetz.

Termin:
09. Okt. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/yq6p

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)

Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.

Termine:
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
21./22. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/ix6xp

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII

Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.

Termine:
02. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/1ge84

21. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof

Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung, aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.

Termine:
14. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/c5lt9

22. Fachseminar: Was bringt die „Neue Grundsicherung“?

Neuerungen durch das 13. SGB-II-Änderungsgesetz sowie weiterer Gesetzesvorhaben und ihre praktischen Auswirkungen. In diesem Tagesseminar kurz vor sowie kurz nach dem (geplanten) Inkrafttreten des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes am 01.07.2026 vermittelt Frank Jäger einen umfassenden Überblick über anstehenden Änderungen insbesondere im SGB II, SGB XII und in benachbarten Rechtsbereichen. Außerdem sollen die praktischen Folgen der jeweiligen Normen für Leistungsberechtigte, für die Arbeit von (Sozial-) Berater*innen und für die Gewährungspraxis von Behörden diskutiert werden.

Termine:
13. Juli 2026, *Präsenzseminar in München ???? https://t1p.de/j1thm
14. Sept. 2026 ???? https://t1p.de/c8o9w

So, das war es dann für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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