Weitere Stellungnahmen und Erklärungen zur „Neuen Grundsicherung“ „Gegen den autoritären Sozialstaat“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Weitere Stellungnahmen und Erklärungen zur „Neuen Grundsicherung“
„Gegen den autoritären Sozialstaat“
Mit einer Erklärung vom 27. November 2025 wenden sich sechs Bürgerrechtsorganisationen, darunter die VDJ, gegen die Pläne der Regierungskoalition zur Einführung einer „Neuen Grundsicherung“. In der Stellungnahme wird erläutert, dass das neue Sanktionsregime, die Begrenzung der Kosten der Unterkunft und die Ausweitung von Nachweispflichten keineswegs nur auf Totalverweigerer zielen, sondern insbesondere prekär lebende und minderjährige Leistungsbeziehende besonders hart treffen werden. Während die Regierung eine Rhetorik der Abwertung gegenüber Leistungsbeziehenden betreibt, wird in einer Phase wirtschaftlicher Stagnation zugleich der Druck auf alle Lohnabhängigen erhöht. Dieser Angriff auf die soziale Sicherung wird in der Stellungnahme auch im Kontext von Militarisierung und Aufrüstung dargestellt.
Erklärung: Gegen den „autoritären Sozialstaat“ – Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller, Download: https://t1p.de/6up3c
Über 50 Organisationen warnen: Bürgergeldreform macht Gesellschaft kränker
Mehr Armut, schlechtere Gesundheit: 52 Organisationen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen – darunter Ärzte der Welt, AWO, Diakonie, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Paritätische Wohlfahrtsverband – warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vor den Folgen der geplanten Bürgergeldreform. Anlass ist die Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zur „Neuen Grundsicherung“.
Der Appell: https://t1p.de/ie37j
2. Zwischenstand: Sozialstaatskommission diskutiert umfassende Reform der Grundsicherung
Die Kommission sieht fünf Optionen für eine Vereinheitlichung des bisher aus zwei Teilen bestehenden Grundsicherungssystems – dem Bürgergeld auf der einen und Wohngeld plus Kinderzuschlag (KiZ) auf der anderen Seite. Das geht aus einem internen Papier hervor, das Table.Briefings vorliegt. Zwei der Optionen sehen eine Abschaffung von Wohngeld/KiZ vor, in den anderen drei würden beide zu einem „Wohn- und Familienzuschuss“ (WFZ) zusammengelegt. Dieser könnte etwa zentral von der Familienkasse verwaltet werden. Drei Optionen sehen zudem eine Zusammenlegung von SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe, u.a. Grundsicherung im Alter) vor.
Bis zum 18. Dezember soll der Entwurf eines Abschlussberichts vorgelegt werden.
In dem Artikel von Table.Briefings ist auch schon ein 26 Punkte umfassender Antrag des Landes Hamburg enthalten, der sowohl Verwaltungserleichterungen als auch sozialrechtliche Verschärfungen vorsieht – insbesondere bei der Anrechnung einmaliger Einnahmen. Die Hamburger rot-grüne Regierung fällt regelmäßig durch eine restriktive Auslegung sozialer Rechte auf.
Artikel von Table.Briefings: https://t1p.de/t0vf8
Antrag HH: Gesetzesentwurf „Entlastungspaket“: https://t1p.de/sni94
3. Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf eines „Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“
Der Paritätische Gesamtverband kritisiert den Entwurf, der sich in die aktuellen Verschärfungen im Bereich der Migrations- und Flüchtlingspolitik einreiht. Zum Ausdruck kommt ein manifester Generalverdacht gegenüber binationalen Familien und Paaren, missbräuchlich einen Aufenthaltstitel erschleichen zu wollen.
Zur Stellungnahme: https://t1p.de/w5mt1
RAV zum Thema: https://t1p.de/q7yzy
4. Grundrente: Anrechnung des Einkommens des Ehepartners nicht verfassungswidrig
Bei der Grundrente wird das zu versteuernde Einkommen des Ehegatten – anders als bei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – angerechnet. Das verstößt nicht gegen das Verfassungsrecht, meint das Bundessozialgericht (BSG, 27.11.2025, B 5 R 9/24 R).
BSG dazu: https://t1p.de/pevfd
ver.di kritisiert Urteil zur Einkommensanrechnung bei der Grundrente: https://t1p.de/rl1pq
5. KdU – Richtlinien bitte auf Aktualität prüfen
Wie wahrscheinlich bekannt ist, veröffentliche ich die mir bekannten bundesweiten KdU-Richtlinien. Diese sind hier zu finden: https://t1p.de/ixqj
Diese müssen regelmäßig auf Aktualität geprüft werden. Ich möchte euch daher bitten: Schaut in der Liste nach, und wenn ihr aktuelle Zahlen für KdU-Richtlinien/MOG-Werte habt, übersendet diese bitte.
6. Zur Übernahme von Betriebskostenabrechnungen
Im Dezember werden viele Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 erstellt, denn Vermieter*innen müssen diese spätestens bis zum Jahresende vorlegen. Viele Abrechnungen werden diesmal recht hoch ausfallen.
Für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII besteht in der Regel ein Anspruch auf Übernahme dieser Nachforderungen durch das zuständige Amt. Denn die Kosten der Unterkunft (KdU) sind in tatsächlicher Höhe zu übernehmen (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII).
Grundsätzlich gilt:
Betriebs- und Heizkostennachzahlungen sind immer sozialrechtlicher Bedarf im Monat der Fälligkeit der Forderung bzw. der Rechnungsstellung
(BSG, 10.04.2024 – B 7 AS 21/22 R; BSG, 22.03.2010 – B 4 AS 62/09 R).
Diese Nachforderungen sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunfts- und Heizkosten zu berücksichtigen – unabhängig davon, ob die Kosten in Zeiten ohne Leistungsbezug entstanden sind (BSG, 24.11.2011 – B 14 AS 121/10 R).
Das gilt sowohl für Leistungsbeziehende nach SGB II und SGB XII als auch für Personen, die derzeit keine Leistungen beziehen.
Betriebskostennachzahlungen sind auch dann zu übernehmen, wenn im SGB II die laufenden KdU wegen fehlender Umzugserfordernis gemäß § 22 Abs. 1 S. 6 SGB II gedeckelt wurden (BSG, 23.08.2012 – B 4 AS 32/12 R).
Auch Kinderzuschlags- und Wohngeldhaushalte können einmalige SGB II-Leistungen erhalten
(§ 6a Abs. 7 Satz 3 BKGG und BMI-Durchführungserlass vom 04.08.2020 – Az. SW II 4 - 72307/2#29, Download: https://t1p.de/pikxm).
Der BMI-Erlass stellt klar:
„Der Bezug von einmaligen Leistungen wie Betriebskostennachzahlungen und Brennstoffkosten führt nicht zum Ausschluss bzw. zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides.“ (Erlass, S. 2)
Wichtig:
Auch Personen, die nicht im laufenden SGB II-/SGB XII-Bezug stehen, können anspruchsberechtigt sein, wenn sie durch die Nachforderung nur für diesen einen Monat hilfebedürftig werden.
Bei dieser temporären Hilfebedürftigkeit gilt keine Vermögenskarenz (§ 12 Abs. 6 SGB II).
Umfassende Informationen:
https://energie-hilfe.org/
Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Datenbank für sozialrechtliche Beratung, Unterstützung und Selbsthilfe, ebenso Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!
7. SGB II – Grundlagenseminare / Update zum Bürgergeld / Neue Grundsicherung
Zweitägiges Online-Seminar mit Überblick über das SGB II und Schwerpunkt Leistungsrecht, geplante Gesetzesänderungen im Rahmen der "Neuen Grundsicherung" werden selbstverständlich einfließen, sowie aktuelle Rechtsprechung.
Termine:
12./13. Jan. 2026
26./27. Jan. 2026
09./10. Feb.2026
19./20. März 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/chgq
8. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Werkzeuge aus und für die Praxis
Zweitägiges Online-Seminar zum Handwerkszeug der Sozialberatung: Aufbau der Sozialgesetzbücher, Antrag, Mitwirkungspflichten, Beschleunigung, Bescheide, Widerspruch, Überprüfung und vieles mehr.
Termine:
08./09. Dez. 2025
21./22. Jan. 2026
02./03. Feb. 2026
17./18. Feb. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/hdlq
9. SGB II – Berechnungsseminar: Bescheide prüfen und verstehen lernen
Zweitägiges Seminar zur Bedarfsermittlung, Einkommensanrechnung und Bescheidprüfung. In Kleingruppen wird gerechnet und vertieft.
Termine:
16./17. Dez. 2025
23./24. Feb. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/pv2v2
10. SGB II - Intensivseminar über 5 Tage in 2026 / Intensiv-Update zum neuen Grundsicherungsgeld
In diesem fünftägigen Online-Seminar geht es geballt und intensiv um das SGB II - Leistungsrecht / Neues Grundsicherungsgeld. Es werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und klein fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist hier genau richtig.
Termine:
18. - 22. Mai 2026
14. - 18. Sept. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: https://t1p.de/j6vu
11. SGB II-Leistungen für Schüler, Auszubildende und Studierende
Überblick über Sozialleistungen neben BAföG, BAB, Ausbildungsvergütung. Aufstockungsmöglichkeiten, Härtefälle, Anrechnung von Einkommen sowie besondere Fragen internationaler Studierender.
Termine:
22. Dez. 2025
20. Feb. 2026
23. März 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/x47z1
12. SGB II-Seminar: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien
Eintägiges Online-Seminar mit Überblick über die relevanten Leistungsansprüche im SGB II/Bürgergeld.
Termine:
20. Jan. 2026
24. März 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/u67n
13. Seminar: SGB II für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
Eintägiges Online-Seminar zu Leistungsansprüchen, Durchsetzung gegenüber Behörden und Wahrung von Menschenwürde.
Termine:
18. Dez. 2025
29. Jan. 2026
19. Feb. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/xily
14. Seminar: SGB II für die Migrationsberatung
Eintägiges Online-Seminar zu den Problemen im Umgang mit Jobcentern für Geflüchtete und die Migrationsberatung.
Termine:
15. Dez. 2025
19. Jan. 2026
25. Feb. 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/85hu
15. Seminar: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser
Eintägiges Online-Seminar mit systematischem Überblick über SGB II-Fragen, relevant für Frauenhäuser und begleitende Dienste.
Termine:
26. Feb. 2026
10. April 2026
???? Ausschreibung & Anmeldung: t1p.de/qme5
16. Grundlagenseminar Sozialhilfe (SGB XII)
Das zweitägige Online-Seminar meines Kollegen Frank Jäger bietet einen Komplettüberblick über die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen nach dem SGB XII, die Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, den Unterhaltsrückgriff und thematisiert die Schnittstellen zu anderen Sozialleistungen.
Termine:
16./17. Feb. 2026 ???? https://t1p.de/9pewp
18./19. Mai 2026 ???? https://t1p.de/t291k
17. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II und SGB XII
Tagesseminar des Kollegen Frank Jäger zu Leistungen für Unterkunft, Heizung, Umzugskosten, Mietschulden und Energiekosten. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen wird die Thematik systematisch aufbereitet und praxisnah diskutiert.
Termine:
02. Feb. 2026 ???? Direktlink: https://t1p.de/9pewp
01. Juni 2026 ???? Direktlink: https://t1p.de/1ge84
18. Fachseminar: Bürgergeld (Grundsicherung) oder Sozialhilfe? Schnittstellen, Unterschiede, Verschiebebahnhof
Die eintägige Fortbildung meines Kollegen Frank Jäger thematisiert die Anspruchsvoraussetzungen der jeweiligen Existenzsicherungsleistungen und deren Unterscheidung aber auch die Harmonisierung von SGB II und SGB XII. Im Fokus stehen die Unterschiede bei der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, bei bestimmten Leistungsarten und im Verfahrensrecht.
Termine:
03. Dez. 2025 ???? t1p.de/elnvt
09. März 2026 ???? https://t1p.de/78887
29. Juni 2026 ???? https://t1p.de/c5lt9
So, das war es dann für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
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