Stephan Schmelzer
Anwaltskanzlei Dr. Schmelzer
Ostberg 3
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Abmahnung wegen Filesharing erhalten – ein Überblick der aktuellen Rechtsprechung




In den letzten Jahren hat die Abmahnung von Nutzern von Tauschbörsen und Filesharing-Plattformen stark zugenommen. Wenn ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Musik oder Software illegal herunterlädt oder verbreitet, kann er eine Abmahnung von einem Rechteinhaber oder seiner Anwaltskanzlei erhalten. Eine solche Abmahnung kann hohe Kosten verursachen und den Empfänger vor viele taktische Fragen stellen.
 
Die Rechtsgrundlage für Abmahnungen wegen Filesharing
Abmahnungen wegen Filesharing basieren auf dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Der Rechteinhaber hat das Recht, seine Werke zu schützen und Nutzern, die seine Werke illegal nutzen oder verbreiten, eine Abmahnung zu schicken. Die Abmahnung ist ein Mittel, um den Nutzer zu einer Unterlassungserklärung zu bewegen und Schadenersatz und Erstattung von Anwaltskosten zu fordern.

Der Inhalt einer Abmahnung wegen Filesharing
In der Regel enthält eine Abmahnung wegen Filesharing eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung für Schadenersatz und Anwaltskosten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unterlassungserklärung, wenn sie unterschrieben wird, verbindlich ist und bei Zuwiderhandlung zu einer Vertragsstrafe führen kann.

Die Höhe des Schadenersatzes
Die Höhe des Schadenersatzes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der heruntergeladenen oder hochgeladenen Dateien, der Dauer der Nutzung und der Art der Werke. In der Regel wird der Schadenersatz auf der Grundlage von Lizenzgebühren berechnet, die der Rechteinhaber bei einer legalen Nutzung des Werkes erhalten hätte.

Die taktische Vorgehensweise bei einer Abmahnung wegen Filesharing
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie folgende taktische Vorgehensweise in Betracht ziehen:

Prüfen Sie, ob die Abmahnung berechtigt ist: Es kann vorkommen, dass eine Abmahnung unberechtigt ist, z.B. weil der Empfänger die Werke nicht illegal heruntergeladen oder verbreitet hat. In diesem Fall sollte man die Abmahnung zurückweisen oder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben.

Unterzeichnen Sie keine voreilig formulierte Unterlassungserklärung: In der Regel ist die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sehr weit gefasst und kann zu einer Vertragsstrafe führen. Es ist wichtig, dass Sie sich von einem Anwalt beraten lassen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die den Sachverhalt richtig darstellt und nicht zu weit gefasst ist.

Prüfen Sie die Höhe des geforderten Schadenersatzes: Die Höhe des geforderten Schadenersatzes kann oft verhandelt werden. Es ist wichtig, dass Sie sich von einem Anwalt beraten lassen und die Argumente des Rechteinhabers prüfen. Es kann auch in Betracht gezogen werden, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Prüfen Sie, ob die geforderten Anwaltskosten angemessen sind: Die geforderten Anwaltskosten können oft verhandelt werden. Es ist wichtig, dass Sie die Kostenstruktur der Anwaltskanzlei prüfen und sich von einem Anwalt beraten lassen.

Verjährung prüfen: Ansprüche aus einer Abmahnung verjähren nach drei Jahren. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, die länger als drei Jahre zurückliegt, sind die Ansprüche verjährt.

Vermeiden Sie einen Gerichtsprozess: Ein Gerichtsprozess wegen Filesharing kann sehr teuer sein und mit einem hohen Risiko verbunden sein. Es ist daher oft ratsam, eine außergerichtliche Einigung mit dem Rechteinhaber zu erzielen.

Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten: Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Abmahnung richtig zu beurteilen und eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Fazit
Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben, sollten Sie die Abmahnung genau prüfen und sich von einem Anwalt beraten lassen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung kann helfen, hohe Vertragsstrafen zu vermeiden. Eine außergerichtliche Einigung mit dem Rechteinhaber kann oft sinnvoll sein, um einen teuren Gerichtsprozess zu vermeiden. Es ist wichtig, die Höhe des geforderten Schadenersatzes und der Anwaltskosten zu prüfen und zu verhandeln.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Schmelzer, Fachanwalt IT-Recht, Fachanwalt Arbeitsrecht, http://www.dr-schmelzer.com, Ostberg 3, 59229 Ahlen, Tel.: 02382.6646.

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
 
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