Michael Henn
Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
Gerokstrasse 8
70188 Stuttgart



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10 Urteile, die Ihre Leser interessieren könnten




zusammengestellt von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht u. Fachanwalt für Erbrecht
Michael Henn, Stuttgart
 
I.
Anspruch eines Arbeitgebers auf infektionsschutzrechtliche Verdienstausfallentschädigung
OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. Juli 2021, Az. 13 LA 258/21

1. Der Arbeitgeber hat gegenüber der zuständigen Behörde nur einen Anspruch auf Erstattung getätigter Zahlungen an den Arbeitnehmer nach § 56 Abs 5 S 3 IfSG, wenn dieser einen Verdienstausfall erlitten hat (§ 56 Abs 1 S 2 IfSG). Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber nach § 616 S 1 BGB ist nicht subsidiär.(Rn.6)

2. Bei einer Absonderung wegen des Verdachts einer Infektion handelt es sich um einen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund i.S.d. § 616 S 1 BGB.(Rn.9)
3. Ein Zeitraum von vier Tagen ist jedenfalls eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit i.S.d. § 616 S 1 BGB.(Rn.11)

II.
Mitbestimmung des Betriebsrates - Zeiterfassung - Initiativrecht
Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 27. Juli 2021, Az. 7 TaBV 79/20

Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu (Abweichung BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88).

III.
Schutzbereich des Anwaltsvertrages
OLG Köln, Urteil vom 12. August 2021, Az. 18 U 197/20

Voraussetzung für die Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich des Anwaltsvertrages ist, dass bereits bei Übernahme des Mandates erkennbar ist, dass auch der Dritte in den Schutzbereich des Vertrages einbezogen ist. Dies gilt für das Haftungsrisiko von GmbH-Geschäftsführern gemäß § 64 GmbHG a.F. nur, wenn das Mandat sich explizit auf eine insolvenzrechtliche Beratung bezieht, nicht aber, wenn im Rahmen eines anderen Mandates Anhaltspunkte für eine Insolvenzgefahr auftreten und deshalb die Nebenpflicht besteht, die Mandantin hierauf hinzuweisen.

IV.
Haftung Gesellschafter KG
BGH, Urteil vom 03. August 2021, Az. II ZR 123/20

Die Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, die als Obergesellschaft an einer anderen Kommanditgesellschaft als Untergesellschaft beteiligt ist, haften auch gegenüber den Gläubigern der Untergesellschaft. Diese Haftung wird in der Insolvenz der Untergesellschaft von deren Insolvenzverwalter geltend gemacht, solange nicht über das Vermögen der Obergesellschaft ihrerseits das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

V.
Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei gleichzeitiger Erwartung eines baldigen erheblichen Liquiditätszuflusses
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Juli 2021, Az. 3 U 8/20

Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Zahlung in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei gleichzeitiger Erwartung eines baldigen erheblichen Liquiditätszuflusses.


VI.
BGB-Gesellschaft
BGH, Urteil vom 07. Juli 2021, Az. VIII ZR 52/20

1.Der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Allgemeinen nicht befugt, den Schuldner einer Gesellschaftsforderung im eigenen Namen - auf Leistung an die Gesellschaft - in Anspruch zu nehmen.

2. Zum Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen bei nicht (fristgerecht) erteilter Abrechnung des Vermieters (im Anschluss an Senatsurteile vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 3 c; vom 29. März 2006 - VIII ZR 191/05, NJW 2006, 2552 Rn. 12 ff. und vom 26. September 2012 - VIII ZR 315/11, NJW 2012, 3508 Rn. 8 ff.).

VII.
Bausparvertrag: Kündigungsrecht der Bausparkasse nach Ablauf von zehn Jahren nach vollständigem Empfang der Ansparleistungen des Bausparers
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Juli 2021, Az. 17 U 20/20

Eine Abhängigkeit der Höhe der Darlehensrate für das Bauspardarlehen von der Bewertungszahl führt ebenso wenig wie eine Zinsbonusregelung zu einer Modifikation des Vertragszwecks im Hinblick auf die in der Erbringung der Ansparleistungen liegende Darlehensgewährung. Auch in dieser Konstellation kann die Bausparkasse zehn Jahre nach erstmaliger Zuteilungsreife kündigen.

VIII.
Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO bei fehlendem Vorbringen zum Eintritt eines materiellen oder immateriellen Schadens; Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV im Prozesskostenhilfeverfahren
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16. Juli 2021, Az. 1 W 18/21

1. Ein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO setzt den Eintritt eines materiellen oder immateriellen Schadens voraus. Auch zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Ersatz immaterieller Schäden genügt die Behauptung eines Verstoßes gegen die Vorschriften der DSGVO ohne Vorbringen zu einem hierdurch entstandenen immateriellen Schaden nicht.

2. Im Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe besteht keine Pflicht der einzelstaatlichen Gerichte zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof für ein Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 Abs. 3 AEUV.

IX.
Fußballspieler als Arbeitnehmer
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Juli 2021, Az. L 2 BA 26/21

Die Honorierung des Einsatzes eines Fußballspielers insbesondere mit einer monatlichen "Garantiesumme" von 800 € spricht indiziell nachdrücklich für die Begründung eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.


X.
Nachgewährung Urlaubstage
ArbG Bonn, Urteil vom 07. Juli 2021, Az. 2 Ca 504/21

1. Für eine Nichtanrechnung von Urlaubstagen gemäß § 9 BUrlG bedarf es eines ärztlichen Zeugnisses. Eine behördliche Isolierungsanordnung ist nach dem Sinn und Zweck zum Nachweis nicht ausreichend, da keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers erfolgt.

2. Für eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG auf eine behördliche Isolierungsanordnung aufgrund der Infektion mit SARS-CoV-2 besteht mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Sachverhalte kein Raum. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 führt nicht in jedem Fall zu einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.




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