Supermärkte sollen SGB II/SGB III – Leistungen auszahlen




Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
Es haben sich schon wieder eine Reihe von Infos angesammelt, daher ist es Zeit ist für einen neuen Newsletter.
Dieser zu folgenden Themen:
 



1.Supermärkte sollen SGB II/SGB III – Leistungen auszahlen

Durch die Medien geisterte am 12.11.17 die Meldung, dass die BA plant in besonders dringenden Fällen im SGB II/SGB III-Leistungen an Supermarktkassen auszahlen lassen, diese Überlegung basiert aus der Überlegung der Kosteneinsparung.
Grundsätzlich ist der Gedanke der da hinter steht nicht falsch, denn Sozialleistungsträger sind nach § 42 Abs. 1 SGB I verpflichtet Vorschüsse zu zahlen, bei einem gesonderten Antrag spätestens nach einem Monat, was bei pflichtgemäßer Ermessensausübung nach S. 2 dieser Norm auch eine sofortige Auszahlung bedeutet. Im SGB II und im SGB III gibt es zunächst einen Geldleistungsanspruch, also die Pflicht die Leistungen in Geld auszahlen zu müssen. Die Pflicht kann nur in bestimmten Fällen im SGB II eingeschränkt werden, so behördlicher Erfahrung mit nicht geeigneten Umgang mit Geld (§ 24 Abs. 1 SGB II), bei nicht Ansparen aus „üppiger“ Regelleistung und einem unabweisbarem Bedarf (§ 24 Abs. 1 SGB II) und Sachleistungen bei Sanktionen (§ 31b Abs. 3 SGB II) zur (derzeit) verfassungskonformen Abfederung der Sanktionen. Nur in diesen drei SGB II-Fällen darf die BA/JC’s vom Barleistungsprinzip abweichen.
Akutfälle, die einen sozialrechtlichen Vorschussanspruch auslösen, sind im Regelfall nicht von diesen drei Punkten gedeckt.

Das SGB I bestimmt, dass die Sozialleistungsträger „verpflichtet sind, die für die Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen Sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und
ausreichend zur Verfügung zu stellen“ (§ 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I).

Mit der Auszahlung von Sozialleistungen über Supermärkte würden hoheitliche Aufgaben über nicht befugte Dritte abgewickelt. Dazu gibt es mA. nach keine gesetzliche Grundlage. Die Auszahlung über Supermärkte bedeutet gleichzeitig eine Sozialdatenoffenbarung, da es in den Supermärkten sonst nur möglich ist vom eigenen Konto abzuheben und so für den Kassierer*in und Kunden in der Schlange sofort ersichtlich ist, dass Abheber*innen wohl in Not geratene SGB II’er sein müssen.
Bisher war es möglich z.T. Gelder im JC bar auszuzahlen, über Kassenautomaten, über Stadt- oder Kreiskassen oder Stadtsparkassen, es gibt keinen nachvollziehbaren Grund warum hier nicht die JC’s und Arbeitsagenturen weiter in der Pflicht stehen, ihre Infrastruktur aufzubauen und aufrecht zu erhalten.

Zusammengefasst: es besteht die rechtliche Verpflichtung über Eigenauszahlung, es gibt Zweifel an der rechtlichen Grundlage der Delegierung hoheitlicher Aufgaben an private Dritte und es bestehen Datenschutzbedenken.

Hintergrund dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/arbeitslosengeld-gibt-s-kuenftig-in-supermaerkten-a-1177568.html


2.Immobilienkonzern Deutsche Wohnen bläst zum Angriff auf den Mietspiegel

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen mit mehr als 110.000 Wohnungen in Berlin will durch Klagen vor dem Berliner Landesverfassungsgericht den Berliner Mietpreisspiegel und die damit verbundenen Mietbegrenzungen kippen. Würde Deutsche Wohnen damit durch kommen, hätte das fatale Folgen für die Mietpreise in Berlin und würde die dortige Wohnungsnot deutlich verschlimmern.

Hintergrund dazu: http://www.tagesspiegel.de/berlin/stadtentwicklung-in-berlin-deutsche-wohnen-startet-grossangriff-auf-den-mietspiegel/20525660.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/320998.angriff-der-heuschrecken.html


3.LG Berlin: Bei Mietrückstand neben fristloser Kündigung erklärte ordentliche Kündigung ist unwirksam

Das Landgericht Berlin hat mit einem am 13.10.2017 verkündeten Urteil den Mieterschutz bei Zahlungsrückstand gestärkt. Nach der Entscheidung könne ein Vermieter zwar seinem Mieter, der sich mit einer bestimmten Miethöhe in Rückstand befinde, fristlos kündigen. Wenn der Vermieter jedoch gleichzeitig vorsorglich fristgemäß kündige, sei diese hilfsweise erfolgte Kündigung unwirksam, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet werde. Falle später die fristlose Kündigung, etwa in Folge des Ausgleichs des Rückstandes, weg, könne die fristgemäße Kündigung auch nicht wieder aufleben. Mit dem Urteil ist die Kammer von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der andere Mietberufungskammern des LG Berlin bisher gefolgt sind, abgewichen (Az.: 66 S 90/17).

Mehr unter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/lg-berlin-hilfsweise-erklaerte-ordentliche-kuendigung-bei-mietrueckstand-unwirksam


4.Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2018

Zum 1. Januar 2018 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder wird ab diesem Zeitpunkt angehoben. Diese Anhebung beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung“ vom 28. September 2017. Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2018 für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro.

Diese Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle…

Die gesamte PM des OLG Düsseldorf vom 06.11.2017 ist hier zu finden: http://tinyurl.com/y8g34g3l
Hier geht es zur Tabelle: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html


5. Europäischer Gerichtshof für Menschrechte kritisiert fehlende Kennzeichnung von Polizisten

Der „Europäische Gerichtshof für Menschenrechte“ (EGMR) hat in einem aktuellen Urteil vom v. 09.11.2017, Az. 47274/15 erneut bekräftigt, dass Polizisten im Einsatz eindeutig identifizierbar sein müssen. Dies gelte insbesondere, wenn sie „unmittelbaren Zwang“, also Gewalt zur Durchsetzung einer Maßnahme einsetzen. Vor den Hintergrund der massiven Polizeiübergriffe beim „Festival der Demokratie“ – G20 – Gipfel in Hamburg und des in NRW schon verabschiedeten Aufgabe der Polizeilichen Kennzeichnungspflicht eine absolut notwendige und überfällige Entscheidung.

Hintergrund dazu:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-47274-15-fussball-muenchen-polizei-gewalt-fans-untersuchung/
und http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-am-menschengerichtshof-watschn-fuer-die-muenchner-polizei-1.3743073


5.Spenden für das Tacheles

Im letzten Newsletter hatte ich darüber berichtet, dass es vor ein paar Wochen einen Anschlag auf die Räumlichkeiten des Vereins Tacheles e.V. gegeben hat.
Vorangegangenen war eine massive Diffamierungskampagne gegen Tacheles und mich von Seiten verschiedener Rechter Gruppierungen. Ich verweise auf die Tacheles-Stellungnahme dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2243/.

Anlässlich dieser Kampagne gab es eine breite Solidarität mit Tacheles: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2246/

Zum Anschlag selbst: http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/angriff-auf-erwerbslosen-verein-tacheles-aid-1.7158742

Bei dem Anschlag sind natürlich Sachschäden entstanden und wir müssen zur Verhinderung etwaiger Attacken Sicherheitsvorkehrungen anschaffen, die einiges kosten.
Nach dem letzten Aufruf gab es einige Spenden zur Finanzierung dieser Sicherheitsmaßnahmen. Das Spendenergebnis ist aber leider nicht bedarfsdeckend gewesen, daher muss ich den Aufruf nochmal erneuern. Wir wollen kostenmäßig wenigstens nichts drauf zahlen müssen.
Unsere Kontodaten findet ihr hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/ueber-tacheles/spenden/
Tacheles dankt für schon erbrachte und noch kommende Spenden!



6. Neue SGB II-Folien und neuer SGB II - Rechner im Netz

Dann sind wieder einmal neue SGB II-Folien im Netz, diesmal mit den Änderungsschwerpunkten Rausfall von Kindern aus BG’s und Rechts- und Rechenfolgen und Berechnung von Durchschnittseinkommen bei vorläufiger Leistungsgewährung. Bei den SGB II-Rechner sind wieder ein paar Fehler korrigiert und die Regelbedarfe 2018 eingefügt worden.
Die Folien gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/

Den Rechner hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/sgb-ii-rechner/

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7. Nächste SGB II - Grundlagenseminare

Im Jahr 2017 habe ich lediglich am 20./21. Dezember 2017 in Leipzig noch ein paar Plätze in meinen Grundlagenseminar frei.
Im Jahr 2018 zu folgenden Terminen:

- am 15./16. Jan. in Stuttgart
- am 24./25. Jan. in Augsburg
- am 30./31. Jan. in Hamburg
- am 12./13. Feb. in Frankfurt
- am 15./16. Feb. in Wuppertal
- am 26./27. Feb. in Berlin
- am 09./10. April in Dresden

In die Fortbildung fließen selbstverständlich aktuelle Rechtsänderung und Rechtsprechung topaktuell mit ein.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: www.harald-thome.de


8. SGB II-Fortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste

Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten. Es wird darin zunächst ein systematischer Überblick über das SGB II-Leistungsrecht gegeben, darin werden die vielen Detailfragen, mit denen sich Sozialdienste im Umgang mit Jobcentern rumschlagen müssen, tiefer bearbeitet. Aktuelle und geplante Rechtsänderungen und Rechtsprechung fließen selbstverständlich mit ein.

Diese Fortbildung biete ich

- am 24. Nov. in Hannover

an.

Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de .


9. Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen

In dieser Fortbildung geht es um die Feinheiten der SGB II-Berechnung und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss.

Sie findet statt

- 18./19. Dez. in Berlin
- 21./22. Feb. in Hamburg

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de


10. SGB II - Intensivseminare über 5 Tage in 2018

Im nächsten Jahr werde ich wieder SGB II – Intensivseminare über je 5 Tage anbieten, diese gibt es

- am 19. - 23. März 2018 in Wuppertal
- am 28.Mai–01.Juni 2018 in Berlin
- am 27. - 31. Aug. 2018 in Hamburg

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de


11. SGB II-Fortbildungen: Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit - Sozialverwaltungsrecht aus der und für die Praxis

Diese Fortbildung habe ich jetzt auf vielfachen Wunsch neu konzeptioniert: SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Das sind jetzt erstmal Stichworte, alle Stellen, dich sich aktiv für ihre Klienten einsetzen wollen, müssen diese Dinge letztendlich drauf haben. Ich verspreche, dass die Fortbildung zwar intensiv und viel sein wird, alle Teilnehmer hinterher mit ganz viel Ideen und Power wieder zu ihrer Arbeit gehen werden und das die Inhalte trotz ihrer Komplexität verständlich rüber gebracht werden.

Die Fortbildungen gibt es:

- am 09. Jan. 2018 in Wuppertal
- am 28. Feb. 2018 in Berlin

Ausschreibung uns Anmeldung hier: www.harald-thome.de


12. SGB II-Fortbildung: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II

ann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Ersatzansprüche und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen.

Die FoBi findet statt:

16. Nov. 2017 in Stuttgart (noch ein Platz)

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de


13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Sie findet statt

am 05. Dez. in Wuppertal
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de


14. Aus Anwaltssicht: Effektiv arbeiten im Sozialrecht

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Till Koch bieten wir folgende Fortbildung an: Effektiv arbeiten im Sozialrecht, aus Anwaltssicht. Diese Fortbildung richtet sich an Rechtsanwälte die ihre Arbeitsweise im Sozialrecht optimieren möchten. Es geht dabei um den Umgang mit den Beteiligten, Prozesstaktik, Abrechnungen nach RVG, Büroorganisation, aktuelle Rechtsprechung aus anwaltlicher Sicht.
Die Fortbildung ist spannend für Neueinsteiger und für RAe die schon lange im Geschäft sind.

Die Fortbildung findet am

- am 01. Dezember in Wuppertal

statt.

Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://harald-thome.de/sonstige-fortbildungen/


15. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 6./7. November 2017 in Wuppertal, am 12./13. Februar 2018 in Berlin, am 10./11. April 2018 in Wuppertal und am 2./3. Mai 2018 in Hamburg-Harburg

Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und das Pflegestärkungsgesetz II + III werden hierbei berücksichtigt.

Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 14. Februar 2018 in Berlin und am 16. April 2018 in Wuppertal

Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug, die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind und das kommunale Satzungsrecht nach § 22a SGB II.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1

Das war es dann wieder mal für heute.




Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
 
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