Martin Dreifuss
Advokatur Martin Dreifuss
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Schweiz: neues elterliches Sorgerecht




Neues Sorgerecht: ZGB-Novelle vom 21. Juni 2013 tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
 
Die gemeinsame elterliche Sorge wird ab 1. Juli 2014 in der Schweiz sowohl für geschiedene als auch für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel. Übergangsrechtlich kann ab 1. Juli 2014 der Elternteil, dem bei der Scheidung vor Inkrafttreten der Novelle die elterliche Sorge über das gemeinsame Kind entzogen wurde, einseitig beim zuständigen Gericht das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Einzige Einschränkung: Die rechtskräftige Scheidung darf per 1. Juli 2014 nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
 
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