Michael Eulerich
Eulerich & Coll.
Adolfstr. 26
38102 Braunschweig



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RA hat 20 % Ermessensspielraum bei Honorarbestimmung




Nach aktuellem Urteil des BGH vom 13.1.2011 –IX ZR 110/10- ist die Frage der Überschreitung der 1,3-Regelgebühr um 20 % keine der vollen Überprüfung durch das Gericht zugängliche Rechtsfrage, sondern lediglich eine Frage der Toleranz.
 
Dem Anwalt steht lt. BGH im Rahmen seiner Gebührenbestimmung nach § 14 I RVG insoweit ein Toleranzbereich von 20 % zur Verfügung. Deshalb liegen 1,5 noch innerhalb der Toleranz und dies hinzunehmen ist nicht unbillig.


RAG EULERICH & COLL.




 
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