
Bekämpfung von Fälschungen und Piraterie
(Kiel) Jahr für Jahr werden allein im Hamburger Hafen containerweise gefälschte Turnschuhe, T-Shirts oder auch Medikamentenplagiate mit Placebo-Effekt sicher gestellt. Daß durch diese illegalen Einfuhren oft ganze Industriezweige zusammenbrechen, ist Verbrauchern oft genug nicht bewußt.
Hierbei, so ergänzt seine Kanzleikollegin, die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Rechtsanwältin Gunilla von Kempski, gehen Produktfälscher und Markenpiraten immer skrupelloser vor. Sie überschwemmen den Markt nicht nur mit gefälschten Kosmetikartikeln oder Textilien, sondern auch mit gefälschten Fahrzeugteilen, gefälschten Arzneimitteln, gefälschten Nahrungsmitteln, gefälschter Computersoftware und gefälschten Elektroartikeln. Die Folge sei, dass Plagiate nicht nur dem Originalerzeugnis schaden, sondern auch ein großes Risiko für die Gesundheit der Verbraucher darstellten. Eine besondere Rolle spielten in diesem Zusammenhang fehlerhafte Produkte und Einzelteile von Produkten, da es aufgrund der schlechten Qualität dieser Plagiate oft genug zu Fällen von Produkthaftungsansprüchen oder Streitigkeiten bezüglich der Garantie komme, unter welchen das Markenimage einer Firma stark in Mitleidenschaft gezogen werde.
Dabei gibt es durchaus wirksame Möglichkeiten, wie man Fälschungen auf viel versprechende Weise bekämpfen kann, betont von Kempski. Eine bisher leider noch zu selten genutzte Möglichkeit sei, daß ein Unternehmen unmittelbar nach Erteilung eines Patents, der Eintragung eines Gebrauchsmusters, einer Marke oder eines Geschmacksmusters einen Antrag auf ein grenzüberschreitendes Beschlagnahmungsverfahren stelle, indem die entsprechenden Zollbehörden darüber informiert werden, anhand welcher besonderen Einzelheiten die Plagiate von den original Produkten zu unterscheiden sind. Diese Informationen werden dann in einem zentralen System gespeichert, so dass alle Zollbehörden in der Lage sind, ihre jeweilige Grenze entsprechend zu überwachen.
Einer der wichtigsten Partner für Unternehmen, die auf oben genannte Weise gegen Fälschungen kämpfen, sei in Deutschland die deutsche Zollbehörde mit ihrer Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) in München. Die ZGR koordiniere grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren, die von jeder Firma gebührenfrei beantragt werden können. Diese Verfahren ermöglichten es den Zollbehörden, gefälschte Ware so schnell wie möglich aus dem Verkehr zu ziehen. Die gefälschte Ware wird zurückbehalten und der Inhaber des Schutzrechts wird benachrichtigt. Kann der Inhaber beweisen, dass die Produkte gefälscht sind, werden diese vernichtet, und eine Klage gegen den Fälscher kann eingeleitet werden.
Von Kempski emfahl Unternehmen, entsprechend spezialisierte Anwaltskanzleien damit zu beauftragen, effektive grenzüberschreitende Beschlagnahmungsverfahren für ihr Unternehmen zu beantragen, so dass Fälschungen effizienter bekämpft werden können. Einer Vielzahl von Produkt- und Markenpiraten könne somit erfolgreich das Handwerk gelegt werden und die wirtschaftlichen Schäden einzelner Unternehmen, aber auch der Weltwirtschaft insgesamt, in Grenzen gehalten werden. Auch wenn es für dieses globale Problem leider keine globale Lösung gäbe, sollte man den Piraten nicht kampflos das Feld überlassen, betonen Grosse und von Kempski.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Autoren gern zur Verfügung:
Patentanwalt Wolfgang Grosse
Rechtsanwältin Gunilla von Kempski
GROSSE • SCHUMACHER • KNAUER • von HIRSCHHAUSEN
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