
Neue Erbschaftsteuer bringt hohe Belastungen bei entfernteren Verwandten
(Nürnberg) Am 01.01.2009 ist die Reform der Erbschaftsteuer in Kraft getreten. Während engste Familiengehörige wie Kinder und Enkel von der Reform begünstigt wurden, müssen insbesondere entferntere Verwandte, Familienfremde und Immobilienerben seitdem sehr viel tiefer in die Tasche greifen.
Betroffen seien:
Steuerklasse II:
•Geschwister
•Nichten und Neffen
•Schwiegereltern/Schwiegerkinder
•Stiefeltern
•geschiedener Ehegatte
•Eltern und Voreltern bei einer Schenkung
Steuerklasse III:
•alle übrigen Erwerber, d.h. insbesondere auch
•entferntere Verwandte als unter Steuerklasse II aufgeführt
•Nichtverwandte/Fremde
•Lebensgefährte (nichteheliche Lebensgemeinschaft)
•Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft oberhalb des Freibetrages von 500.000 €)
Auch sein Kieler Vorstandskollege, DANSEF Vizepräsident und Steuerberater Jörg Passau, mahnt: Wer sein Vermögen seit dem 01.01.2009 an Personen der vorgenannten Steuerklassen vererben oder verschenken will, sollte zur Vermeidung einer hohen Steuerlast für die zukünftigen Erben oder Beschenkten, ggfs. mit diesen zusammen, vorab um eine steuerliche Beratung nachsuchen. Bei kleinerem Vermögen helfe u. a. die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten in Abständen von je 10 Jahren, die Steuerlast nach dem Erbfall zu verringern. Bei größerem Vermögen seien auch andere Gestaltungen denkbar, insbesondere wenn Immobilieneigentum zur Vererbung anstehe. Neben einer Adoption sei insbesondere auch die Gründung einer sog. Familiengesellschaft denkbar, deren Zweck das Halten, Verwalten und auch Vermieten einer Immobilie sei.
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Erbschaftsteuertabelle seit dem 01.01.2009
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich … Euro (bisher) Prozentsatz in der Steuerklasse (bisher)
I II III
75.000 (52.000) 7 (7) 30 (12) 30 (17)
300.000 (256.000) 11 (11) 30 (17) 30 (23)
600.000 (512.000) 15 (15) 30 (22) 30 (29)
6.000.000 (5.113.000) 19 (19) 30 (27) 30 (35)
13.000.000 (12.783.000) 23 (23) 50 (32) 50 (41)
26.000.000 (25.565.000) 27 (27) 50 (37) 50 (47)
über 26.000.000 (über 25.565.000) 30 (30) 50 (40) 50 (50)
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Dr. Norbert Gieseler
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Erbrecht/
Fachanwalt für Steuerrecht
DANSEF – Vizepräsident
c/o Dr. Scholz & Weispfenning
Königstorgraben 3
90402 Nürnberg
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Jörg Passau
Steuerberater
DANSEF Vizepräsident
Passau, Niemeyer & Kollegen
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