Wirtschaftsrecht: Anforderungen an Klarheit, Ordnung und Übersichtlichkeit eines Buchauszugs
Eine klare, geordnete und übersichtliche Form der Darstellung sämtlicher relevanter Geschäftsvorfälle in einem Buchauszug im Sinne von § 87c Abs. 2 HGB kann dadurch erreicht werden, dass einer Aufstellung Abdrucke von Auftrags- und Rechnungsunterlagen beigefügt werden, die ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können.
Quelle: Betriebs-Berater; BGH, Beschluss vom 20.01.2011, I ZB 67/09
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, www.warm-wirtschaftsrecht.de

