Sozialgericht Berlin fordert Klagegebühr für Jobcenter
Zur Eindämmung der Hartz-IV-Klagewelle hat das größte deutsche Sozialgericht in Berlin die Wiedereinführung der gestrichenen Gerichtsgebühren für Jobcenter gefordert. Dieser Schritt könne einen wirkungsvollen Anreiz zur außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen, sagte Gerichtspräsidentin Sabine Schudoma.
Seit Start der Reform vor sechs Jahren gingen am Berliner Sozialgericht 117.000 Hartz-IV-Klagen ein. Allein 2010 seien rund 32.000 neue Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide eingereicht worden. Damit sei nach sechs Jahren Hartz IV "der Ausnahmezustand zur Regel geworden".
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg

