Alexander Meyer
Rupp-Zipp-Meyer-Wank Rechtsanwälte
Maximilianstr. 47
86150 Augsburg
» zum Anwaltsprofil
Bildschirmmaske nicht schutzfähig
Die Bildschirmoberfläche eines Computers ist grundsätzlich nicht urheberrechtsfähig, weil es sich gerade nicht um eine Computerprogramm handelt, sondern lediglich um das Ergebnis eines solchen.
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf unserer Homepage www.anwaltsbuero47.de
Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
www.anwaltsbuero47.de - www.bildrechtskanzlei.de

