Axel Pöppel
Pöppel Rechtsanwälte - Kanzlei für Arbeitsrecht
Elsastraße 39
22083 Hamburg



Rank 7

» zum Anwaltsprofil

War das der Todesstoß für die Bagatellkündigung ?




Das Arbeitsgericht Reutlingen hat in einer aktuellen Entscheidung erstmals deutlich den Grundsatz "Wer klaut, fliegt" gebrochen.
 
Ein 35-jähriger Angestellter eines Sprotbekleidungsherstellers hatte in der Firmenkantine eine auf ihn ausgestellte Essensmarke für das Mittagessen seiner Lebensgefährtin eingelöst. Damit verstieß er gegen eine Anweisung seines Arbeitgebers.
Das Arbeitsgericht sah hierin zwar prinzipiell einen Kündigungsgrund. "Aber er hat sein Fehlverhalten eingeräumt", betonte der Vorsitzende. Eine Kündigung hielt er deshalb zu hart: "Zweck einer Kündigung ist ja nicht die Sanktion, sondern sie soll zukünftige Vertragsverletzungen verhindern." Gleichwohl stufte das Gericht das Verhalten des Arbeitnehmers als "erhebliche Pflichtverletzung" ein.

Sowohl die fristlose, als auch die fristgerechte Kündigung wurden für unwirksam erklärt.

Dem Arbeitgeber sei zwar keinen finanziellen Schaden durch den falsch verwendeten Gutschein entstanden, aber er argumentierte, man habe nach diesem Zwischenfall kein Vertrauen mehr in den Arbeitnehmer, der als Einkäufer über einen Millionen-Etat verfügte. "Wenn er das in der Kantine macht, stellt sich die Frage: Macht er es als Einkäufer auch?", sagte der Firmen-Anwalt.

 
«  zurück

Social Networks

  • Mister Wong
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Linkarena
  • Google Bookmarks
  • Facebook
  • MySpace
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • Windows Live
  • Yahoo! Bookmarks
  • Folkd
  • reddit
  • Newsvine
  • StumbleUpon
  • Yigg
 

 
Jetzt Registrieren
 

Umfrage

Als Anwalt ist uns Ihre Meinung wichtig, warum Sie sich nicht bei McAdvo registrieren:
Registrierung ist zu teuer
kann mich nicht mit der Seite identifizieren
bevorzuge eine andere Seite
vielleicht später
ich habe mich bereits/oder werde mich registrieren
 

 
 

Valid XHTML 1.0 Transitional