Alexander Meyer
Rupp-Zipp-Meyer-Wank Rechtsanwälte
Maximilianstr. 47
86150 Augsburg



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Unvollständige AGB sind wettbewerbswidrig




Werden in einem Online-Shop AGB verwendet müssen diese vollständig sein und klare Hinweise zu Garantien und Auslandsversand enthalten. Verstoßen die AGB jedoch gegen fernabsatzrechtliche Vorschriften, sind sie rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig.
 
Werden in einem Online-Shop AGB verwendet müssen diese vollständig sein. Dies sind sie insbesondere dann, wenn klare Hinweise zu Garantien und Auslandsversand enthalten sind. Verstoßen die AGB jedoch gegen fernabsatzrechtliche Vorschriften, sind sie rechtswidrig und damit wettbewerbswidrig. Ein bloßer Hinweis darauf, dass grundsätzlich Garantien bestehen, genügt den fernabsatzrechtlichen Vorschriften nicht. Es müssen Angaben zu den Bedingungen und der Inanspruchnahme der Garantien vorhanden sein. Auch bei angebotenem Auslandsversand müssen die Kosten und die Berechnungsgrundlage dieser aufgeführt werden. Fehlen genannte Angaben sind die Klauseln wettbewerbsrechtlich zu beanstanden und rechtswidrig. Der Käufer wird dann unangemessen benachteiligt. (OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2009 – Az. 4 U 148/09)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
anwaltsbüro47 – Rupp Zipp Meyer Wank – Rechtsanwälte
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