Michael Zecher
Anwaltskanzlei Dres. Zecher u. Coll.
König-Wilhelm-Straße 56
74360 Ilsfeld
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Kann ich mit meinem Kind den Pflichtteil schon regeln, solange ich noch lebe?
Ja, das ist möglich! Sie müssen jedoch folgendes wissen:
Um Pflichtteilsansprüche beim 1. Erbfall – Versterben des 1. Ehegatten – jedoch von vornherein zu verhindern bietet sich häufig ein Pflichtteilsverzichtsvertrag an, der allerdings notariell zu beurkunden ist. Eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern und den Kindern nützt hier nichts. Sie ist von vornherein unwirksam. Besonderes ärgerlich kann es werden, wenn dann aufgrund einer solchen Vereinbarung noch Geldzahlungen geflossen sind.
Gerade das Thema Pflichtteil – Pflichtteilsverzicht ist ein sehr komplexes Thema und bedarf der dringenden fachlichen Beratung.
Erbrechtskanzlei Dres. Zecher und Coll.

