Eine wichtige Frage für alle Steuerpflichtigen in der Schweiz!
Die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sind in Artikel 142 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) geregelt. Demnach müssen die Steuererklärungen bis zum 31. März des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt, bei der zuständigen Steuerbehörde eingereicht werden. Wenn die Steuererklärung durch einen Vertreter oder eine Treuhandgesellschaft erstellt wird, beträgt die Frist bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Kantone und Gemeinden eigene Fristen für die Abgabe der kantonalen und kommunalen Steuererklärungen festlegen können. Diese Fristen können von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein.
Quellen:
* Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG), Artikel 142
* Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Merkblatt zur Steuererklärung 2022, S. 3