Gold kaufen, welche Zollbestimmungen muss man beachten?

Wenn Sie in der Schweiz Gold kaufen möchten, müssen Sie bestimmte Zollbestimmungen beachten. Die Schweiz hat keine eigenen Goldvorkommen, daher wird fast alles Gold importiert. Der Import von Gold unterliegt bestimmten Vorschriften und Reglementierungen.

Zunächst einmal gilt es, zwischen Anlagegold und Schmuckgold zu unterscheiden. Anlagegold ist Gold, das als Investment oder zur Vermögensanlage gekauft wird, während Schmuckgold für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist.

Für den Import von Anlagegold gelten folgende Bestimmungen:

* Es gibt keine Zollabgaben auf den Import von Anlagegold in die Schweiz.
* Es muss jedoch eine Einfuhrmeldung bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erstellt werden.
* Der Importeur muss sicherstellen, dass das Gold von einer anerkannten Refineries oder Münzstätten stammt und die erforderlichen Kennzeichnungen und Zertifikate aufweist.

Für den Import von Schmuckgold gelten andere Bestimmungen:

* Es fallen Zollabgaben auf den Import von Schmuckgold in die Schweiz an.
* Der Zollsatz beträgt 2,5% des Wertes des Schmuckgoldes.
* Es muss eine Einfuhrmeldung bei der EZV erstellt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die EZV strenge Vorschriften für den Import von Gold hat, um die Herkunft und die Echtheit des Goldes zu garantieren.

Quellen:

* Eidgenössische Zollverwaltung (EZV): "Gold - Zollbestimmungen" (https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-fuer-unternehmen/zollbestimmungen/gold.html)
* Bundesgesetz über die Zollabgaben (Zollgesetz, ZG): Art. 13 und 14 (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/757/de)
* Verordnung über die Zollabgaben (Zollverordnung, ZV): Art. 23 und 24 (https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/758/de)