Meine Privathaftpflichtversicherung hat die Übernahme eines ihr gemeldeten Schadens abgelehnt. Ich habe gegen diese Ablehnung Einspruch erhoben. Dieser Einspruch wurde von der Versicherung abgelehnt. Wie kann ich gegen die Ablehnung des Einspruchs vorgehen? Wie lang ist die Frist um gegen diese Ablehnung vorzugehen?

Eine typische Situation!

Nachdem die Versicherung Ihren Einspruch abgelehnt hat, können Sie einen gerichtlichen Prozess einleiten, um die Ablehnung anzufechten. Hierfür müssen Sie Klage erheben beim zuständigen Gericht.

Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß Art. 46 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) 30 Tage ab Empfang der Ablehnung des Einspruchs durch die Versicherung.

Es empfiehlt sich, innerhalb dieser Frist einen Anwalt zu konsultieren, der Erfahrung im Versicherungsrecht hat. Der Anwalt kann Ihnen helfen, die Klage zu formulieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Klage schriftlich und begründet sein muss. Sie müssen also darlegen, warum Sie der Meinung sind, dass die Versicherung die Ablehnung des Schadens zu Unrecht abgelehnt hat.

Quellen:

* Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), Art. 46 Abs. 1
* BGE 133 III 675, E. 3.2 (Urteil des Schweizer Bundesgerichts)

lic. iur. Christian Alexander GÄRTNER

GARTNER Law & Consulting
Baarerstrasse 63
6300 Zug
SchKG und Verfahrensrecht, Strafrecht, Vertragsrecht

Dr. Anett Iltanen

Internationale Rechtsanwälte Zürich
Hallenstrasse 15
8008 Zürich
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