ich muss eine Verwaltungsrechtsbeschwerde einreichen

Eine Verwaltungsrechtsbeschwerde! Das ist ein wichtiger Schritt im Verwaltungsprozess.

Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass eine Verwaltungsrechtsbeschwerde nur zulässig ist, wenn Sie durch den angefochtenen Entscheid direkt und persönlich betroffen sind (Art. 48 Abs. 1 VwVG).

Ferner müssen Sie beachten, dass die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung des Entscheids bei der zuständigen Behörde eingereicht werden muss (Art. 50 Abs. 1 VwVG).

Die Beschwerde selbst muss schriftlich erfolgen und die folgenden Punkte enthalten:

* Die Bezeichnung des Entscheids, gegen den die Beschwerde gerichtet ist
* Die Darlegung der Gründe, weshalb der Entscheid angefochten wird
* Die Bezeichnung der verlangten Änderungen oder Aufhebung des Entscheids
* Die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters (Art. 52 Abs. 1 VwVG)

Es ist ratsam, sich vorher mit einem Anwalt oder einer anderen juristischen Fachperson in Verbindung zu setzen, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten erfüllt werden und die Beschwerde erfolgreich ist.

lic. iur. Christian Alexander GÄRTNER

GARTNER Law & Consulting
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SchKG und Verfahrensrecht, Strafrecht, Vertragsrecht

Rechtsanwalt Kurt Gaensli, Rechtsanwalt

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