
Betriebliche Altersversorgung - Verrechnung bei Hinterbliebenenversorgung
(Stuttgart) Verrechnungsklauseln in einer die betriebliche Altersversorgung regelnden Betriebsvereinbarung müssen dem betriebsverfassungsrechtlichen Gebot der angemessenen Behandlung aller Arbeitnehmer entsprechen.
Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. Anders als in den Vorinstanzen waren deshalb die Klagen eines Altersrentners und einer Witwe, die betriebliche Hinterbliebenenversorgung bezogen hatten, teilweise erfolgreich.
Klarmann empfahl, dies zu beachten sowie in Zweifelsfällen um Rechtsrat nachzusuchen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.
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Jens Klarmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
VdAA – Vizepräsident
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